PrivacyBee Masterclass

Eine Übersicht für Datenschutz­verantwortliche

Wieso ist Datenschutz wichtig?

Deutlich an Relevanz gewonnen hat der Datenschutz mit in Kraft treten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023. Seither gelten strengere Datenschutzvorschiften, die teils mit hohen Bussen durchgesetzt werden können.

Ein wirksamer Datenschutz ist aber nicht nur aus der Perspektive der Compliance relevant. Für Unternehmen schafft ein vertrauenswürdiger Datenschutz auch Vertrauen zu Kund:innen und Partnern.

Wichtigste Grundlage für die Umsetzung des Datenschutzes ist die Festlegung von Verantwortlichkeiten. Im Unternehmen muss ganz klar sein, wer für den Datenschutz verantwortlich ist und über ausreichende Kenntnisse dazu verfügt. Danach kann mit der Umsetzung begonnen werden.

Diese Begriffe musst du kennen

DSG = Datenschutzgesetz
Das DSG ist das Datenschutzgesetz der Schweiz. Es regelt den Umgang mit Personendaten und  hat den Zweck, die Privatsphäre zu schützen.

DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung 
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie gilt einheitlich und europaweit.

EDÖB = Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Der EDÖB beaufsichtigt die Anwendung der bundesrechtlichen Datenschutzvorschriften. Zudem ist der EDÖB als Öffentlichkeitsbeauftragter die Schlichtungsstelle für den Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Daten sind jede erdenkliche Art von Informationen. Sobald aus diesen Daten ein bestimmter Mensch identifiziert werden kann, handelt es sich um Personendaten. Zu den Personendaten zählen somit alle Informationen, die einen Rückschluss auf einen bestimmten Menschen zulassen.

Typische Beispiele für Personendaten sind der vollständige Name, die Privatadresse, die IP-Adresse oder Standortdaten.

Der Begriff «Personendaten» ist in seiner Bedeutung deckungsgleich mit dem ebenfalls regelmässig verwendeten Begriff «personenbezogene Daten».

Der Begriff der Datenbearbeitung ist ausserordentlich breit gefasst. Tatsächlich umfasst das Bearbeiten von Personendaten jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Personendaten.

Dazu zählen insbesondere das Erheben, Speichern, Lesen, Übermitteln oder Löschen von Personendaten. Ob die Bearbeitung analog oder digital erfolgt ist unerheblich.

Der Begriff «Bearbeiten» ist in seiner Bedeutung deckungsgleich mit dem ebenfalls regelmässig verwendeten Begriff «Verarbeiten».

Verantwortliche Person ist, wer die Kontrolle über eine Datenbearbeitung ausübt. Also Namentlich die Person, die die Daten vordergründig bearbeitet.

Die verantwortliche Person ist dafür verantwortlich, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

In einem KMU ist z. B. häufig der/die Geschäftsführer:in die verantwortliche Person.

Module der Datenschutz-Masterclass

Die PrivacyBee AG ist bemüht, die Inhalte diese Masterclass richtig, aktuell und vollständig zu halten. Dennoch übernimmt die PrivacyBee AG keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität des bereitgestellten Inhalts dieser Masterclass. Diese Masterclass ersetzt eine individuelle Rechtsberatung nicht und ermöglicht keine hundertprozentige Compliance mit geltendem Recht. Mit Teilnahme an dieser Masterclass erklären Sie sich mit diesem Haftungsausschluss einverstanden.

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