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Datenschutz im Verein: Was deine Vereinswebsite wirklich braucht

Ihr betreibt eine Vereinswebsite. Vielleicht läuft dort Google Maps für die Anfahrt, ein Kontaktformular, vielleicht sogar ein eingebettetes YouTube-Video. Und irgendwann fragt jemand: Haben wir eigentlich eine Datenschutzerklärung? Und ist die überhaupt aktuell?

Dieser Artikel beantwortet genau das. Und damit das klar ist: Datenschutz im Verein ist ein breites Thema. Mitgliederdaten, Aufnahmeformulare, interne Kommunikation, Fotos von Veranstaltungen — all das hat eigene Anforderungen, die weit über die Website hinausgehen. Darum geht es hier nicht. Hier geht es nur um einen Teilbereich: Was braucht eure Vereinswebsite, um datenschutzkonform zu sein?

Gilt die DSGVO auch für Vereine?

Ja, ohne Ausnahme. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Ob gewinnorientiert oder nicht spielt dabei keine Rolle. Das betrifft Sportvereine genauso wie Kulturvereine, Fördervereine und gemeinnützige Organisationen jeder Größe.

Was das für eure interne Vereinsarbeit bedeutet, also für Mitgliederlisten, Beitragseinzug oder Protokolle, ist ein eigenes Thema. Was das für eure Website bedeutet, ist überschaubarer und lässt sich gut selbst umsetzen.

Was braucht eine Vereinswebsite in Sachen Datenschutz?

Sobald eure Website öffentlich zugänglich ist, werden automatisch Daten verarbeitet. Das passiert durch das Laden der Seite, eingebettete Karten, Kontaktformulare oder Tracking-Tools. Dafür gelten klare Pflichten:

  • Datenschutzerklärung: Pflicht auf jeder Website, die personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist bei praktisch allen Vereinswebsites der Fall.
  • Cookie-Banner: Sobald nicht technisch notwendige Cookies oder Tracking-Dienste eingesetzt werden, ist ein Cookie-Banner mit aktiver Einwilligung erforderlich.
  • Impressum: Pflicht für alle Vereine mit öffentlichem Webauftritt. Auch gemeinnützige und nicht eingetragene Vereine sind in der Regel impressumspflichtig, sobald die Website nicht rein privat ist.

Die Datenschutzerklärung für eure Vereinswebsite

Eine Datenschutzerklärung muss transparent erklären, welche Daten eure Website erhebt, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange sie gespeichert werden. Für eine typische Vereinswebsite bedeutet das: Kontaktformular, eingebettete Google Maps für die Anfahrt, ein Newsletter-Tool oder eingebettete Social-Media-Inhalte.

Ein allgemeines Muster reicht hier oft nicht aus. Die Datenschutzerklärung muss zu den Diensten passen, die ihr tatsächlich auf eurer Website einsetzt. Wer Google Analytics nutzt, muss das drin haben. Wer es nicht nutzt, darf es nicht pauschal aufführen. Wer ein Kontaktformular einsetzt, muss erklären, wohin die Daten gehen und wie lange sie gespeichert werden.

Eine Datenschutzerklärung vom Muster zu kopieren ist ein Anfang. Sie muss aber zu eurer Website passen, nicht zu irgendeiner Website.

Mit PrivacyBee scannt ihr eure Vereinswebsite automatisch. Die erkannten Dienste fließen in eine individuelle Datenschutzerklärung, die zu eurer Website passt. Alle sechs Wochen wird erneut geprüft und die DSE bei Bedarf aktualisiert. Ihr müsst euch darum nicht kümmern.

Wann braucht die Vereinswebsite einen Cookie-Banner?

Nicht jede Vereinswebsite braucht einen Cookie-Banner. Wer ausschließlich technisch notwendige Cookies einsetzt und keine Tracking-Dienste einbindet, kommt ohne aus. In der Praxis ist das aber selten der Fall.

Ein Cookie-Banner ist erforderlich, sobald ihr eines dieser Elemente einsetzt:

  • Google Maps (eingebettet auf der Seite)
  • YouTube-Videos (eingebettet auf der Seite)
  • Google Analytics oder ähnliche Analyse-Tools
  • Facebook- oder Instagram-Pixel
  • Externe Schriftarten wie Google Fonts, die Daten übertragen
  • Newsletter-Tools mit Tracking

Der Cookie-Banner muss so gestaltet sein, dass Ablehnen genauso einfach ist wie Zustimmen. Versteckte Ablehn-Buttons oder vorausgewählte Häkchen sind nicht zulässig. Wie ihr das DSGVO-konform umsetzt, erklären wir in einem anderen Blogbeitrag.

Braucht der Verein auch ein Impressum auf der Website?

Ja. Sobald eine Vereinswebsite nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, ist ein Impressum Pflicht. Das gilt auch für gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Vereine. Bereits ein Spendenbutton oder die Möglichkeit, Mitglied zu werden, reicht aus, um die Impressumspflicht auszulösen.

Was genau ins Impressum muss und welche Pflichtangaben für Vereine gelten, erklären wir in unserem Beitrag: Impressum Pflichtangaben — was muss ins Impressum?

Was ist mit Mitgliederdaten, Fotos und internen Prozessen?

Datenschutz im Verein geht weit über die Website hinaus. Mitgliederlisten, Aufnahmeformulare, Fotos von Vereinsveranstaltungen, die Weitergabe von Daten an Dachverbände: All das sind eigene Themen mit eigenen Anforderungen. Dafür ist PrivacyBee nicht die richtige Anlaufstelle.

Für diese Fragen empfehlen wir die Ressourcen der Stiftung Datenschutz. Die wurden speziell für Ehrenamtliche und Vereine aufgebaut und sind kostenlos zugänglich.

Einmal einrichten, dauerhaft sicher

Ihr habt genug um die Ohren. Vereinsarbeit kostet Zeit, und Datenschutz ist selten das, womit man sie gerne verbringt. Die gute Nachricht: Den Website-Teil könnt ihr einmalig sauber aufsetzen und dann laufen lassen.

Mit PrivacyBee erstellt ihr in wenigen Minuten eine individuelle Datenschutzerklärung für eure Vereinswebsite, einen passenden Cookie-Banner und ein vollständiges Impressum. Alles wird automatisch aktuell gehalten. Ihr müsst euch danach nicht mehr darum kümmern.

Häufige Fragen zum Cookie-Banner

Ja. Die Größe des Vereins spielt keine Rolle. Sobald die Website öffentlich zugänglich ist und Daten verarbeitet werden, ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Das ist bei praktisch jeder Vereinswebsite der Fall, vom kleinen Sportverein bis zum großen Kulturverein.

Als erster Anhaltspunkt ja, als fertige Lösung nein. Ein Muster deckt nicht automatisch die Dienste ab, die eure Website konkret einsetzt. Wer Google Maps eingebettet hat, aber kein entsprechendes Muster nutzt, hat eine lückenhafte Datenschutzerklärung. Die DSE muss immer zur tatsächlichen Nutzung der Website passen.

Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden. Auch Vereine sind davor nicht geschützt. Die Risiken für kleine Vereine sind in der Praxis überschaubar, aber real. Und die Lösung ist kein großer Aufwand.

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Tom Röthlisberger

LegalTech Experte

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Daniel Lüthi

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