Du hast ein Impressum auf deiner Website. Gut so. Aber ist es auch vollständig? Das ist die entscheidende Frage. Ein lückenhaftes Impressum ist genauso problematisch wie gar keins – und einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen im deutschen Internetrecht.
Dieser Beitrag zeigt dir genau, was in ein rechtssicheres Impressum gehört. Für Einzelpersonen, GmbHs, Freiberufler:innen und reglementierte Berufe.
Wann braucht man ein Impressum? Kurze Antwort: Wenn du eine Website für geschäftliche Zwecke betreibst, wahrscheinlich schon.
Was muss im Impressum stehen? Die gesetzlichen Pflichtangaben
Die Pflichtangaben sind durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, das 2024 das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Die Kernpflichten sind dabei weitgehend gleich geblieben.
Diese Angaben braucht jede impressumspflichtige Person – egal ob Einzelunternehmer:in, GmbH oder Verein:
- Vollständiger Name oder Firmenname: bei natürlichen Personen Vor- und Nachname, kein Pseudonym.
- Vollständige Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Kein Postfach, das reicht nicht.
- E-Mail-Adresse: gesetzlich vorgeschrieben. Ein Kontaktformular allein genügt nicht.
- Telefonnummer: seit dem DDG 2024 Pflicht, sofern du eine hast.
- Vertretungsberechtigte Personen: bei juristischen Personen wie GmbH, AG oder Vereinen müssen die gesetzlichen Vertreter:innen namentlich stehen.
- Handelsregistereintrag (falls eingetragen): Registernummer und zuständiges Registergericht.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): wenn vorhanden und für den Geschäftsbetrieb relevant.
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Wirtschafts-Identifikationsnummer: Eine explizite Impressumspflicht dafür ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Wer auf der sicheren Seite sein will, gibt sie an, sobald sie zugeteilt wurde.
Impressum Pflichtangaben für GmbH, UG und AG
Kapitalgesellschaften haben mehr Pflichten als Einzelpersonen. Das wird oft unterschätzt – besonders wenn mehrere Geschäftsführer:innen im Spiel sind.
Für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) kommen zu den allgemeinen Angaben hinzu:
- Rechtsform (z.B. GmbH, UG haftungsbeschränkt)
- Sitz der Gesellschaft
- Handelsregisternummer und Registergericht
- Alle Geschäftsführer:innen namentlich – nicht nur eine:r von mehreren
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) kommen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Höhe des Grundkapitals dazu. Bei einer GmbH & Co. KG sind außerdem die persönlich haftenden Gesellschafter:innen zu nennen.
Besonders die vollständige Auflistung aller Geschäftsführer:innen wird häufig vergessen. Und genau das ist für Abmahner:innen ein leichtes Ziel.
Reglementierte Berufe: Was zusätzlich ins Impressum gehört
Ärzt:innen, Anwält:innen, Steuerberater:innen, Architekt:innen – für reglementierte Berufe gelten erweiterte Pflichten:
- Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde
- Zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer (z.B. Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer)
- Berufsrechtliche Regelungen und wo diese zu finden sind
Impressum und Datenschutzerklärung: zwei Dokumente, zwei Funktionen
Ein häufiges Missverständnis: Impressum und Datenschutzerklärung sind nicht dasselbe. Beides ist Pflicht, aber sie erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Das Impressum sagt, wer das Online-Angebot betreibt. Die Datenschutzerklärung erklärt, was mit den Daten der Besucher:innen passiert. Beide Dokumente müssen separat zugänglich sein – am einfachsten über eigene Links im Footer.
Eine Datenschutzerklärung Vorlage kann ein guter erster Schritt sein. Was sie nicht kann: erkennen, welche Dienste deine Website gerade lädt. Und sich automatisch aktualisieren, wenn sich Gesetze ändern oder du ein neues Tool einbindest. Genau das macht PrivacyBee. Einmal einrichten, dauerhaft aktuell bleiben.
Zum vollständigen Datenschutz-Paket gehört außerdem ein Cookie-Banner, der deinen Besucher:innen die Wahl lässt und dabei DSGVO-konform bleibt. Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner – alle drei sind Pflicht, alle drei kannst du mit PrivacyBee in einer Lösung abbilden.
Wo auf der Website muss das Impressum stehen?
Das Gesetz schreibt vor: Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das:
- Von jeder Unterseite aus maximal zwei Klicks entfernt – direkte Verlinkung im Footer ist die einfachste Lösung.
- Die Bezeichnung muss eindeutig sein: „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ funktionieren. „Über uns“ allein nicht.
- Es muss technisch erreichbar sein (bspw. also nicht hinter einem Login)
Impressum für WordPress, Wix & Shopify
Wie du dein Impressum technisch einbindest, hängt von deiner Website-Plattform ab. PrivacyBee liefert das fertige Impressum und erklärt dir die Einbindung Schritt für Schritt:
PrivacyBee ist auch mit allen anderen CMS Plattformen einfach und schnell zu integrieren. Gut zu wissen: Das Impressum selbst bleibt immer gleich – nur der Weg zur Einbindung unterscheidet sich.
Dein Impressum in wenigen Minuten rechtssicher erstellen
Alle Pflichtangaben zusammensuchen, den richtigen Wortlaut finden, auf dem neuesten Stand bleiben – das kostet Zeit, die du besser in dein Geschäft investierst.
Mit PrivacyBee erstellst du dein Impressum in wenigen Minuten. Automatisch aktuell, wenn sich Gesetze ändern. Kein Juristendeutsch. Und kein Durchkämpfen durch Paragräfen.
Häufige Fragen zum Impressum
Was muss im Impressum stehen – reicht eine E-Mail-Adresse?
Nein. Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht, aber sie allein reicht nicht. Du brauchst mindestens: vollständiger Name, vollständige Anschrift und E-Mail. Dazu, sofern vorhanden, eine Telefonnummer. Ein Kontaktformular ersetzt die E-Mail nicht – das hat der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt.
Ist eine Telefonnummer im Impressum Pflicht?
Ja – seit der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) im Jahr 2024. Wer geschäftlich eine Telefonnummer nutzt, muss sie ins Impressum. Nur wer nachweislich keine hat, ist ausgenommen. In der Praxis trifft das die wenigsten.
Kann ich das Impressum meiner GmbH für mehrere Websites verwenden?
Grundsätzlich ja, wenn dieselbe juristische Person alle Seiten betreibt. Aber Vorsicht: Wenn sich Inhalte oder Verantwortlichkeiten unterscheiden, sollte das Impressum das widerspiegeln.
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- Zuletzt aktualisisert: 5. Januar 2026