Impressum Abmahnung: Was passiert, wenn dein Impressum fehlt?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum gehört zu den häufigsten Abmahngründen für Websites in Deutschland. Wer seine Impressumspflicht verletzt, riskiert nicht nur eine kostspielige Impressum Abmahnung, sondern im Wiederholungsfall deutlich höhere Kosten – und im schlimmsten Fall ein behördliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. In diesem Artikel erfährst du, welche Konsequenzen eine fehlendes Impressum in Deutschland hat, wie hoch die Kosten einer Abmahnung sind und wie du dich zuverlässig schützt. Wer direkt auf der sicheren Seite sein möchte, kann mit PrivacyBee ein rechtssicheres Impressum erstellen.

Warum das Impressum in Deutschland gesetzlich Pflicht ist

Betreibst du in Deutschland eine Website zu kommerziellen Zwecken, bist du nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) verpflichtet, ein vollständiges Impressum anzubieten. Das gilt nicht nur für Onlineshops oder Unternehmen – auch Blogs, Freelancer-Websites und Vereinsseiten fallen unter diese Pflicht, sobald sie einen geschäftlichen oder auch nur mittelbaren wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Ist es das nicht – oder fehlen Pflichtangaben wie Name, Adresse, Kontaktmöglichkeit oder – sofern vorhanden – die Umsatzsteuer-ID fehlt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Und die hat konkrete Folgen.

Was bei einem fehlenden Impressum passiert: Abmahnung, Klage, Strafe

Eine Website ohne Impressum oder mit fehlerhaften Angaben ist in Deutschland unmittelbar abmahngefährdet. Abmahnberechtigt sind:

  • Direkte Mitbewerber
  • Qualifizierte Wirtschaftsverbände
  • Verbraucherschutzverbände

Eine berechtigte Abmahnung enthält typischerweise eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Unterschreibst du diese, verpflichtest du dich, den Verstoß zu beheben und eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn es erneut zu einem Verstoß kommt. Das macht jeden Folgefehler deutlich teurer.

Wie hoch sind die Kosten einer Impressum-Abmahnung?

Die Kosten einer Abmahnung wegen fehlendem Impressum hängen vom Streitwert ab, den ein Gericht festsetzt. In der Praxis sieht das so aus:

  • Streitwert: Bis zu 5.000 Euro für fehlerhaftes oder fehlendes Impressum
  • Anwaltskosten: Bis zu 500 Euro für die erste Abmahnung
  • Vertragsstrafe: Bei Verstoß gegen eine bereits unterzeichnete Unterlassungserklärung – individuell vereinbart, oft mehrere tausend Euro
  • Wiederholungsfall: Wer gegen eine bereits unterzeichnete Unterlassungserklärung verstößt, zahlt die vereinbarte Vertragsstrafe, oft mehrere tausend Euro. Zusätzlich kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Wichtig: Die erste Abmahnung ist oft noch vergleichsweise günstig. Teuer wird es, wenn du eine Unterlassungserklärung unterschreibst und dann erneut gegen die Impressumspflicht verstößt. Dann kommen zur Vertragsstrafe noch Anwalts- und Gerichtskosten hinzu.

Jetzt absichern: So vermeidest du eine Impressum-Abmahnung

Eine Impressum Abmahnung lässt sich mit wenig Aufwand vermeiden, wenn das Impressum vollständig, aktuell und gut erreichbar ist. Das Problem: Viele Websites haben ein veraltetes oder lückenhaftes Impressum, ohne dass es dem Betreiber auffällt. PrivacyBee stellt sicher, dass dein Impressum alle Pflichtangaben enthält, korrekt eingebunden ist und bei gesetzlichen Änderungen automatisch angepasst wird. Dasselbe gilt für Datenschutzerklärung und Cookie-Banner. Einmal einrichten und du bist dauerhaft abgesichert.

PrivacyBee lässt sich direkt und dynamisch in dein CMS integrieren: Egal ob WordPress, Wix, Shopify oder alle anderen CMS.

Häufige Fragen zur Impressum-Abmahnung

Betreibst du in Deutschland eine kommerzielle Website ohne Impressum, begehst du eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 DDG. Deine Website ist damit abmahngefährdet. Mitbewerber und Verbände können dich abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung können bis zu 500 Euro betragen, der Streitwert bis zu 5.000 Euro. Im Wiederholungsfall sind Kosten bis zu 50.000 Euro möglich.

Die Anwaltskosten für eine erste Abmahnung wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum betragen in der Regel bis zu 500 Euro. Der Streitwert kann bis zu 5.000 Euro betragen. Kommt es zu einem Wiederholungsverstoß, insbesondere nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, können die Gesamtkosten deutlich höher ausfallen.

Abmahnberechtigt sind in Deutschland direkte Mitbewerber, qualifizierte Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzverbände. Privatpersonen ohne Mitbewerberstatus haben kein Abmahnrecht, können Verstöße aber bei zuständigen Stellen anzeigen.

Ja – in Deutschland benötigt jede Website, die zu kommerziellen oder mittelbaren wirtschaftlichen Zwecken betrieben wird, ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG. Das gilt auch für Blogs mit Werbung, Freelancer-Websites und Unternehmensseiten. Rein private Websites ohne jeden wirtschaftlichen Zweck sind ausgenommen, aber die Grenze ist in der Praxis oft fließend.

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Tom Röthlisberger

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