Impressum Pflichtangaben Österreich: Was muss ins Impressum?

Du hast ein Impressum auf deiner Website. Gut so. Aber ist es auch vollständig? Das ist die entscheidende Frage. Ein lückenhaftes Impressum ist genauso problematisch wie gar keins. In Österreich drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen nach ECG und MedienG.

Dieser Beitrag zeigt dir genau, was in ein vollständiges Impressum in Österreich gehört. Für Einzelunternehmer:innen, GmbHs, Vereine und reglementierte Berufe.

Die gesetzliche Grundlage in Österreich

In Österreich stützt sich die Impressumspflicht auf mehrere Gesetze. Welches greift, hängt von der Art deiner Website und deines Unternehmens ab:

  • § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz): Gilt für alle kommerziellen Websites. Regelt die allgemeinen Informationspflichten.
  • § 14 UGB (Unternehmensgesetzbuch): Gilt für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen und verlangt zusätzliche Angaben wie Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.
  • § 25 MedienG (Mediengesetz): Greift bei Websites mit journalistischen oder meinungsbildenden Inhalten.

Was muss im Impressum stehen? Die Pflichtangaben nach ECG

Diese Angaben braucht jede impressumspflichtige Person in Österreich:

  • Vollständiger Name oder Firmenname gemäß Firmenbuch.
  • Geografische Anschrift der Niederlassung. Kein Postfach.
  • E-Mail-Adresse für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, falls im Firmenbuch eingetragen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer), wenn vorhanden.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde, falls die Tätigkeit behördlich genehmigungspflichtig ist.
  • Kammer oder Berufsverband, falls Mitgliedschaft besteht.

Reglementierte Berufe und Mediengesetz: Was zusätzlich ins Impressum gehört

Für reglementierte Berufe wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen oder Architekt:innen gelten erweiterte Pflichten nach § 5 Abs. 1 Z 8 ECG: Ins Impressum gehören die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die zuständige Kammer (z.B. Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer) sowie ein Verweis auf die anwendbaren berufsrechtlichen Regelungen. Veröffentlicht deine Website regelmäßig journalistische oder meinungsbildende Inhalte, kommt zusätzlich die Offenlegungspflicht nach § 25 MedienG hinzu: Name der Medieninhaber:in, Unternehmensgegenstand, Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung und bei periodischen Medien die Blattlinie. Das betrifft auch Blogs und Social-Media-Auftritte.

Impressum und Datenschutzerklärung: Zwei Dokumente, zwei Funktionen

Impressum und Datenschutzerklärung sind nicht dasselbe. Das Impressum sagt, wer das Online-Angebot betreibt. Die Datenschutzerklärung erklärt, was mit den Daten der Besucher:innen passiert. Beide Dokumente müssen separat zugänglich sein, am einfachsten über eigene Links im Footer.

Zum vollständigen Datenschutz-Paket gehört außerdem ein Cookie-Banner, der deinen Besucher:innen die Wahl lässt und dabei die Anforderungen der DSGVO und des TKG 2021 erfüllt. Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner: alle drei sind Pflicht, alle drei kannst du mit PrivacyBee in einer Lösung abbilden.

Wo auf der Website muss das Impressum stehen?

Das ECG schreibt vor: Das Impressum muss leicht und unmittelbar zugänglich sein. In der Praxis bedeutet das:

  • Von jeder Unterseite aus erreichbar, am besten direkt im Footer verlinkt.
  • Die Bezeichnung muss eindeutig sein: „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ funktionieren.
  • Es muss technisch erreichbar sein (bspw. also nicht hinter einem Login)

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Alle Pflichtangaben zusammensuchen, den richtigen Wortlaut finden, auf dem neuesten Stand bleiben: Das kostet Zeit, die du besser in dein Geschäft investierst. Mit PrivacyBee erstellst du dein Impressum in wenigen Minuten. Automatisch aktuell, wenn sich Gesetze ändern.

Häufige Fragen zu Impressum Pflichtangaben in Österreich

Die Impressumspflicht ergibt sich aus drei Gesetzen: § 5 ECG für kommerzielle Websites, § 14 UGB für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen, und § 25 MedienG für Websites mit journalistischen oder meinungsbildenden Inhalten. Welches greift, hängt von der Art deiner Website ab.

Das ECG schreibt keine Telefonnummer vor, verlangt aber Angaben, die eine schnelle und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Eine E-Mail-Adresse ist Pflicht. Wer eine Telefonnummer geschäftlich nutzt, sollte sie aus Transparenzgründen angeben.

Ein unvollständiges Impressum kann als Verwaltungsübertretung nach § 26 ECG mit Strafen bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Bei Verstößen gegen das MedienG drohen Strafen bis zu 20.000 Euro. Mitbewerber:innen können außerdem zivilrechtlich vorgehen.

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Tom Röthlisberger

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