Datenschutzerklärung auf Englisch: Wann ist sie nötig?

Du hast deine Website auch auf Englisch aufgebaut, bekommst Anfragen aus dem Ausland, oder dein Onlineshop liefert nach UK. Und jetzt fragst du dich: Reicht meine deutsche Datenschutzerklärung? Kommt darauf an. In manchen Fällen bist du ohne englische Version rechtlich angreifbar. Hier erfährst du, wann das gilt, was eine Datenschutzerklärung auf Englisch enthalten muss, und wie du sie ohne Übersetzungsbüro oder Anwalt korrekt hinbekommst.

Wann brauchst du eine Datenschutzerklärung auf Englisch?

Entscheidend ist nicht, wo dein Unternehmen sitzt. Entscheidend ist, wen du mit deiner Website ansprechen willst. Das DSG verlangt in Art. 19, dass betroffene Personen angemessen informiert werden. Wer englischsprachige Nutzer:innen aktiv anspricht und ihnen nur eine deutsche Datenschutzerklärung anbietet, erfüllt diese Anforderung nicht.

In der Schweiz kommt hinzu: Viele Unternehmen arbeiten ohnehin auf Englisch. Die Geschäftssprache ist international, die Website oft zweisprachig oder komplett auf Englisch. Gerade in diesem Umfeld wird eine englische Datenschutzerklärung schnell zur Notwendigkeit.

Eine englische Datenschutzerklärung ist konkret erforderlich, wenn:

  • deine Website auch auf Englisch verfügbar ist oder eine englischsprachige Version hat
  • dein Onlineshop Produkte in englischsprachige Länder liefert, zum Beispiel UK, USA oder Irland
  • du B2B-Kund:innen aus dem englischsprachigen Ausland bedienst
  • dein Unternehmen international aufgestellt ist oder englischsprachige Mitarbeitende hat
  • deine Website sich auch an Personen in der EU richtet, wo zusätzlich die DSGVO greifen kann

Wer noch gar keine Datenschutzerklärung hat, findet hier den Einstieg: Datenschutzerklärung Pflicht — wann du eine brauchst.

Die 5 häufigsten Szenarien

Damit du es schwarz auf weiß hast, hier fünf typische Situationen:

    1. Rein deutschsprachige Website, nur CH-Publikum: Nein, eine englische Datenschutzerklärung ist nicht erforderlich.
    2. Website mit englischer Sprachversion: Ja. Beide Versionen brauchen eine Datenschutzerklärung in der jeweiligen Sprache.
    3. Website ausschliesslich auf Englisch, Unternehmen in der Schweiz: Ja. Die Datenschutzerklärung muss auf Englisch vorliegen. Geltendes Recht bleibt primär das DSG, bei EU-Ausrichtung zusätzlich die DSGVO.
    4. Onlineshop mit Lieferung ins englischsprachige Ausland: Ja. Du richtest dich aktiv an diese Märkte.
    5. Freelancer mit internationalen Kund:innen: Meistens ja. Sobald die Zusammenarbeit auf Englisch stattfindet und die Website das widerspiegelt.

Die Faustregel: Sobald du aktiv englischsprachige Nutzer:innen ansprichst, brauchst du eine Datenschutzerklärung auf Englisch. Im Zweifel lieber eine erstellen als auf eine Abmahnung warten.

Was muss in eine Datenschutzerklärung auf Englisch rein?

Eine englische Datenschutzerklärung ist keine andere Datenschutzerklärung, sondern dieselbe in einer anderen Sprache. Die Pflichtangaben nach DSG bleiben gleich: Identität des Verantwortlichen, Zweck der Bearbeitung, Empfänger der Personendaten, allfällige Bekanntgabe ins Ausland und die Rechte der betroffenen Personen.

Richtet sich deine Website auch an Personen in der EU, kommen zusätzlich die DSGVO-Pflichtangaben hinzu: Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde.

Im Englischen gibt es feststehende Rechtsbegriffe, die nicht wörtlich übersetzt werden können. «Verantwortliche Stelle» heisst «data controller», nicht «responsible party». «Auftragsverarbeiter» ist «data processor». Eine wortwörtliche Übersetzung mit DeepL oder Google Translate reicht im Zweifelsfall für eine korrekte Datenschutzerklärung deshalb nicht aus.

Weitere Sprache, weitere Fehlerquelle

Eine englische Datenschutzerklärung muss nicht nur korrekt übersetzt sein. Sie muss auch aktuell bleiben. Bindest du ein neues Analytics-Tool ein? Wechselst du den Newsletter-Anbieter? All das muss in beide Sprachversionen. Wer das manuell pflegt, hat doppelten Aufwand.

Besonders wichtig in der Schweiz: Werden Personendaten ins Ausland übermittelt (z.B. an Google in die USA), muss das in der Datenschutzerklärung gesondert erwähnt werden. Dieser Punkt hat im DSG einen höheren Stellenwert als in der DSGVO und muss in beiden Sprachversionen korrekt abgebildet sein.

PrivacyBee scannt deine Website automatisch, erkennt alle eingesetzten Dienste und erstellt deine Datenschutzerklärung in Deutsch und Englisch. Alle sechs Wochen wird deine Website erneut geprüft. Ändert sich etwas, werden beide Versionen automatisch aktualisiert. Das gilt auch für deinen Cookie-Banner, der bei einer mehrsprachigen Website ebenfalls in der Sprache deiner Nutzer:innen erscheinen sollte.

Englische Datenschutzerklärung mit PrivacyBee

Wer eine mehrsprachige Website betreibt, braucht mehr als eine einmalig übersetzte Datenschutzerklärung. Mit PrivacyBee erstellst du deine Datenschutzerklärung auf Englisch und Deutsch in wenigen Minuten. PrivacyBee erstellt die Erklärung so, dass sowohl DSG als auch DSGVO berücksichtigt werden. Impressum und Cookie-Banner inklusive.

Häufige Fragen zur englischen Datenschutzerklärung

Der geläufigste Begriff ist «Privacy Policy». Alternativ werden «Data Protection Policy» oder «Privacy Notice» verwendet. «Privacy Policy» ist international am bekanntesten und wird von englischsprachigen Nutzer:innen sofort erkannt. Alle drei Begriffe sind rechtlich zulässig.

Wenn dein Unternehmen in der Schweiz sitzt, gilt primär das DSG. Richtet sich deine Website zusätzlich an Personen in der EU, kann auch die DSGVO anwendbar sein. Die Übersetzung ins Englische ändert nichts am anwendbaren Recht.

Ja. Die Informationspflicht zur Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland gilt unabhängig von der Sprache der Datenschutzerklärung. Gerade bei englischsprachigen Websites mit internationalen Diensten ist dieser Punkt besonders relevant.

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Tom Röthlisberger

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