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Impressumspflicht: Wann brauchst du ein Impressum auf deiner Website?

Du baust deine Website auf, richtest alles ein, und dann kommt die Frage: Brauche ich eigentlich ein Impressum? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Wer in Deutschland online sichtbar ist und damit irgendeinen geschäftlichen Zweck verfolgt, kommt an der Impressumspflicht nicht vorbei. Was genau gilt und für wen, das erfährst du hier.

Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht verpflichtet Website-Betreibende dazu, bestimmte Angaben gut sichtbar auf ihrer Seite zu veröffentlichen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer im Internet Leistungen anbietet, muss erkennbar sein. Nutzer:innen sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.

In Deutschland regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) diese Pflicht, konkret § 5 DDG. Wer sich zusätzlich an Nutzer:innen in Österreich oder der Schweiz richtet: Auch dort gibt es vergleichbare Pflichten. Wer ein Impressum nach deutschem Recht erstellt, deckt den gesamten DACH-Raum faktisch ab.

Wer braucht ein Impressum? Wer nicht?

Die entscheidende Frage ist nicht, ob du ein Unternehmen bist. Entscheidend ist, ob du mit deiner Website einen geschäftlichen Zweck verfolgst. Das ist weiter gefasst, als viele denken.

Impressumspflichtig bist du zum Beispiel, wenn du betreibst:

  • Eine Unternehmenswebsite, egal ob du etwas verkaufst oder nur dich vorstellst
  • Einen Online-Shop
  • Einen Blog mit Werbeanzeigen oder Affiliate-Links
  • Eine Website als Freiberufler:in, ob Grafikerin, Coach, Therapeut oder Fotograf
  • Einen Social-Media-Auftritt, mit dem du regelmäßig Inhalte veröffentlichst oder Einnahmen erzielst
  • Eine Vereinswebsite, sobald Spenden möglich sind oder Einnahmen anfallen

Nicht impressumspflichtig sind zum Beispiel:

  • Rein private Hobby-Websites ohne jede kommerzielle Absicht
  • Passwortgeschützte Familienalben ohne öffentlichen Zugang
  • Private Social-Media-Profile, die keine Werbung zeigen und keine Einnahmen erzielen

Faustregel: Sobald auch nur ein Werbebanner auf deiner Seite erscheint oder du irgendeine Gegenleistung erhältst, greift die Impressumspflicht. Im Zweifel: Impressum setzen.

Mehr dazu, was genau ins Impressum gehört, erfährst du in unserem Beitrag: Impressum Pflichtangaben — was muss ins Impressum?

Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media?

Ja. Wer einen geschäftlich genutzten Account auf Instagram, LinkedIn, Facebook oder TikTok betreibt, braucht dort ebenfalls ein Impressum. Genauer gesagt: einen gut sichtbaren Link zu einem. Die Impressumspflicht gilt nicht nur für klassische Websites, sondern für alle öffentlichen digitalen Auftritte mit nicht-privatem Charakter.

Auch ein E-Mail-Newsletter fällt darunter, sobald er regelmäßig erscheint und du damit in Kontakt mit Kund:innen oder Interessierten trittst.

Was passiert, wenn du kein Impressum hast?

Häufige Fragen zur Impressumspflicht

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist eine der häufigsten Abmahnfallen im deutschen Internetrecht. Mitbewerber:innen oder Abmahnkanzleien können dich kostenpflichtig abmahnen. Das gilt auch dann, wenn du das Impressum schlicht vergessen oder seit Jahren nicht mehr aktualisiert hast.

Was das konkret bedeutet und wie du dich schützt, erfährst du im Blogbeitrag zur Impressum Abmahnung.

Immer dann, wenn eine Website nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Wer online Leistungen anbietet, Produkte verkauft, Werbung schaltet oder regelmäßig Inhalte für ein öffentliches Publikum veröffentlicht, braucht ein Impressum. Im Zweifel gilt: lieber eines haben als keines.

Nein, solange sie wirklich rein privat ist. Das heißt: keine Werbung, keine Einnahmen, keine regelmäßigen Inhalte für ein öffentliches Publikum. Sobald auch nur eines dieser Merkmale zutrifft, ist ein Impressum Pflicht.

Ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DDG. Sie gilt für alle Anbieter digitaler Dienste, die nicht ausschließlich privater Natur sind. Praktisch bedeutet das: fast jeder nicht-private Online-Auftritt in Deutschland braucht ein Impressum.

Das Impressum muss leicht erreichbar und direkt auffindbar sein. Üblich ist ein Link im Footer oder im Hauptmenü. Versteckte Links oder Klickpfade über mehrere Seiten reichen rechtlich nicht aus.

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Ein Impressum zu erstellen ist eine Sache. Es aktuell zu halten, ist eine andere. Zieht dein Unternehmen um? Ändert sich deine Rechtsform? Dann muss das Impressum angepasst werden. Viele vergessen das.

Mit PrivacyBee erstellst du dein rechtssicheres Impressum in wenigen Minuten, passend für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Und weil Datenschutz mehr ist als nur ein Impressum: PrivacyBee übernimmt auch deine Datenschutzerklärung und deinen Cookie-Banner. Automatisch aktualisiert. Ohne dass du dich darum kümmern musst.

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Tom Röthlisberger

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