Impressumspflicht Österreich: Wann brauchst du ein Impressum auf deiner Website?

Du baust deine Website auf, richtest alles ein, und dann kommt die Frage: Brauche ich eigentlich ein Impressum? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Wer in Deutschland online sichtbar ist und damit irgendeinen geschäftlichen Zweck verfolgt, kommt an der Impressumspflicht nicht vorbei. Was genau gilt und für wen, das erfährst du hier.

Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht verpflichtet Website-Betreibende dazu, bestimmte Angaben gut sichtbar auf ihrer Seite zu veröffentlichen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer im Internet Leistungen anbietet, muss erkennbar sein. Nutzer:innen sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.

In Österreich stützt sich die Impressumspflicht auf mehrere Gesetze. Die drei wichtigsten:

  • § 5 ECG (E-Commerce-Gesetz): Gilt für alle kommerziellen Websites. Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss bestimmte Informationen bereitstellen.
  • § 25 MedienG (Mediengesetz): Greift bei Websites mit journalistischen oder meinungsbildenden Inhalten. Dazu zählen auch Blogs und Social-Media-Auftritte, sobald sie regelmäßig Inhalte veröffentlichen.
  • § 14 UGB (Unternehmensgesetzbuch): Gilt für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen und verlangt zusätzliche Angaben wie Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.

Richtest du dich mit deiner Website auch an Nutzer:innen in Deutschland oder der Schweiz, solltest du die dortige Gesetzeslage ebenfalls beachten.

Wer braucht ein Impressum? Wer nicht?

In Österreich benötigen fast alle Websites ein Impressum, sobald sie nicht rein privat sind. Die entscheidende Frage ist, ob du mit deiner Website einen geschäftlichen, publizistischen oder organisatorischen Zweck verfolgst.

Impressumspflichtig bist du zum Beispiel, wenn du betreibst:

  • Eine Unternehmenswebsite, egal ob du etwas verkaufst oder nur dich vorstellst
  • Einen Online-Shop
  • Einen Blog mit Werbeanzeigen, Affiliate-Links oder regelmäßig meinungsbildenden Inhalten
  • Eine Website als Freiberufler:in, ob Grafikerin, Coach, Therapeut oder Fotograf
  • Einen Social-Media-Auftritt, mit dem du regelmäßig Inhalte veröffentlichst oder Einnahmen erzielst
  • Eine Vereinswebsite, sobald Spenden möglich sind, Werbung geschaltet wird oder Einnahmen anfallen

Nicht impressumspflichtig sind zum Beispiel:

  • Rein private Hobby-Websites ohne jede kommerzielle Absicht
  • Passwortgeschützte Familienalben ohne öffentlichen Zugang
  • Private Social-Media-Profile, die keine Werbung zeigen, keine Einnahmen erzielen und keine öffentliche Meinungsbildung betreiben

Faustregel: Sobald Werbung auf deiner Seite erscheint, du Einnahmen erzielst oder regelmäßig öffentlich Inhalte veröffentlichst, greift die Impressumspflicht. Im Zweifel: Impressum setzen.

Mehr dazu, was genau ins Impressum gehört, erfährst du in unserem Beitrag: Impressum Pflichtangaben — was muss ins Impressum?

Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media?

Ja. Wer einen geschäftlich genutzten Account auf Instagram, LinkedIn, Facebook oder TikTok betreibt, braucht dort ebenfalls ein Impressum. Genauer gesagt: einen gut sichtbaren Link zu einem. Das gilt auch für Accounts, die regelmäßig meinungsbildende Inhalte veröffentlichen, selbst wenn keine direkten Einnahmen erzielt werden. In Österreich greift hier zusätzlich die Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz.

Auch ein E-Mail-Newsletter fällt darunter, sobald er regelmäßig erscheint und du damit in Kontakt mit Kund:innen oder Interessierten trittst.

Was passiert, wenn du kein Impressum hast?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann in Österreich zu Verwaltungsstrafen führen. Nach § 26 ECG drohen Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro. Zusätzlich können Mitbewerber:innen eine Unterlassungsklage nach dem UWG einbringen. Im Vergleich zu Deutschland, wo Abmahnungen durch Kanzleien häufiger vorkommen, ist die Durchsetzung in Österreich etwas seltener, aber das Risiko ist real.

Was das konkret bedeutet und wie du dich schützt, erfährst du in unserem Beitrag: Impressum Abmahnung — was passiert, wenn dein Impressum fehlt?

Häufige Fragen zur Impressumspflicht

Immer dann, wenn eine Website nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Wer online Leistungen anbietet, Produkte verkauft, Werbung schaltet oder regelmäßig Inhalte für ein öffentliches Publikum veröffentlicht, braucht ein Impressum. Im Zweifel gilt: lieber eines haben als keines.

Nein, solange sie wirklich rein privat ist. Das heißt: keine Werbung, keine Einnahmen, keine regelmäßigen Inhalte für ein öffentliches Publikum. Sobald auch nur eines dieser Merkmale zutrifft, ist ein Impressum Pflicht.

Die Impressumspflicht ergibt sich aus drei Gesetzen: § 5 ECG für kommerzielle Websites, § 25 MedienG für Websites mit journalistischen oder meinungsbildenden Inhalten, und § 14 UGB für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen. Welches Gesetz greift, hängt von der Art deiner Website und deines Unternehmens ab.

Das Impressum muss leicht erreichbar und direkt auffindbar sein. Üblich ist ein Link im Footer oder im Hauptmenü. Versteckte Links oder Klickpfade über mehrere Seiten reichen rechtlich nicht aus.

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