Du baust deine Website auf, richtest alles ein, und dann kommt die Frage: Brauche ich eigentlich ein Impressum? In der Schweiz ist die Antwort weniger eindeutig als in Deutschland oder Österreich. Nicht jede Website braucht zwingend ein Impressum. Aber die meisten geschäftlichen Auftritte schon. Was genau gilt und für wen, das erfährst du hier.
Was ist die Impressumspflicht in der Schweiz?
Die Impressumspflicht verpflichtet Website-Betreibende dazu, bestimmte Angaben gut sichtbar auf ihrer Seite zu veröffentlichen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer im Internet Leistungen anbietet, muss erkennbar sein. Nutzer:innen sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.
In der Schweiz ergibt sich die Impressumspflicht aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), konkret aus Art. 3 Abs. 1 lit. s. Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Dienstleistungen anbietet, muss sich identifizierbar machen. Im Unterschied zu Deutschland und Österreich ist die Impressumspflicht in der Schweiz enger gefasst: Sie greift nur bei kommerziellen Angeboten.
Richtest du dich mit deiner Website auch an Nutzer:innen in Deutschland oder Österreich, solltest du die dortige Gesetzeslage ebenfalls beachten. In der Praxis gilt: Wer die strengsten Anforderungen (deutsches Recht, § 5 DDG) erfüllt, deckt auch die Schweiz und Österreich ab.
Wer braucht ein Impressum? Wer nicht?
Die entscheidende Frage in der Schweiz ist: Bietest du über deine Website Waren, Werke oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an? Das klingt eng, ist in der Praxis aber weiter gefasst, als viele denken. Auch eine Dienstleisterin, die über ihre Website Beratungstermine anbietet, fällt darunter.
Impressumspflichtig bist du zum Beispiel, wenn du betreibst:
- Einen Online-Shop
- Eine Website als Freiberufler:in, die Dienstleistungen anbietet: Grafikerin, Coach, Therapeut, Fotograf
- Eine Unternehmenswebsite, auch wenn du nur dich und dein Angebot vorstellst
- Eine Fahrschule, Arztpraxis, ein Restaurant oder ein Café mit Online-Auftritt
- Eine App oder Plattform, die Dienstleistungen gegenüber Schweizer Kundschaft anbietet
Nicht impressumspflichtig sind zum Beispiel:
- Rein private Hobby-Websites ohne jede kommerzielle Absicht
- Fan-Seiten, Vereinsblogs und Communities ohne gewerblichen Charakter
- Private Social-Media-Profile ohne Einnahmen
Vorsicht: Bereits ein Werbebanner reicht aus, damit eine Website nicht mehr als privat gilt. Auch bei einem Verein, bei dem gespendet werden kann, wird ein Impressum empfohlen, da die Spenden als wirtschaftlicher Vorteil eingeordnet werden könnten.
Mehr dazu, was genau ins Impressum gehört, erfährst du in unserem Beitrag: Impressum Pflichtangaben — was muss ins Impressum?
Gilt die Impressumspflicht auch für Social Media?
Ja, sobald du über Social Media kommerziell tätig bist. Wer auf Instagram, LinkedIn, Facebook oder TikTok ein geschäftliches Profil betreibt und darüber Dienstleistungen anbietet oder Kund:innen gewinnt, fällt unter das UWG. Ein gut sichtbarer Link zum Impressum ist in dem Fall erforderlich.
Für rein private Profile ohne gewerbliche Absicht gilt die Pflicht nicht. Sobald allerdings Einnahmen fliessen oder Werbung geschaltet wird, ändert sich die Einordnung.
Auch ein E-Mail-Newsletter fällt darunter, sobald er regelmäßig erscheint und du damit in Kontakt mit Kund:innen oder Interessierten trittst.
Was passiert, wenn du kein Impressum hast?
Ein fehlendes Impressum kann in der Schweiz als Verstoss gegen das UWG gewertet werden. Mitbewerber:innen oder Konsumentenschutzorganisationen können gerichtlich dagegen vorgehen. In der Praxis kommen Abmahnungen in der Schweiz seltener vor als in Deutschland. Das Risiko ist aber real, und wer sich zusätzlich an den deutschen oder österreichischen Markt richtet, ist den strengeren Regelungen dieser Länder ausgesetzt.
Was eine Abmahnung konkret bedeutet und wie du dich schützt, erfährst du in unserem Beitrag: Impressum Abmahnung — was passiert, wenn dein Impressum fehlt?
Häufige Fragen zur Impressumspflicht in der Schweiz
Wann braucht man in der Schweiz ein Impressum?
Sobald du über deine Website Waren, Werke oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietest. Das betrifft nicht nur klassische Online-Shops, sondern auch Beratungsfirmen, Freelancer, Arztpraxen oder Restaurants mit eigener Website.
Braucht eine private Website in der Schweiz ein Impressum?
Nein, rein private Websites sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Das gilt allerdings nur, solange keine kommerziellen Absichten erkennbar sind. Sobald Werbung geschaltet wird oder Einnahmen erzielt werden, greift die Pflicht.
Welches Gesetz regelt die Impressumspflicht in der Schweiz?
Die Impressumspflicht ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es gibt kein separates Telemediengesetz wie in Deutschland. Die Pflicht ist enger gefasst und betrifft gezielt den elektronischen Geschäftsverkehr.
Wo muss das Impressum auf der Website stehen?
Das Impressum muss leicht erreichbar und direkt auffindbar sein. Üblich ist ein Link im Footer oder im Hauptmenü. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Bezeichnung. «Impressum», «Kontakt» oder «Rechtliches» sind alles gängige Varianten.
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- Zuletzt aktualisisert: 15. Mai 2026